AGB´s
1. Vertragspartner
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse
zwischen Discothek Vision alias "DJ Man" - vertreten durch Wilfried Richter und dessen Vertragspartnern / Auftraggebern
2. Vertrag
Verträge zwischen DJ Man und dessen Auftraggebern entstehen durch:
- Annahme eines schriftlichen Angebotes durch postalische Rücksendung
- schriftlicher Vertrag
- das gesprochene Wort
2.1 Angebot
Die erstellten Angebote verlieren nach 14 Tagen ihre Gültigkeit und müssen bei Bedarf neu angefordert werden
2.2 Unverbindliche Reservierung
Eine unverbindliche Reservierung eines Veranstaltungstermin´s kann kostenfrei für 14 Tage erfolgen und kann mündlich, schriftlich oder telefonisch verlängert werden.
3. Rücktritt vom Vertrag / oder der Buchung
Ein Rücktritt seitens des Auftraggebers ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:
- bis 4 Wochen vor der Veranstaltung 30 % der Auftragssumme
- bis 2 Wochen vor der Veranstaltung 50 % der Auftragssumme
- bis 1 Woche vor der Veranstaltung 75 % der Auftragssumme
- weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung 80 % der Auftragssumme
- am Tag vor bzw. am Tag der Veranstaltung 90 % der Auftragssumme
Ausnahmen:
Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Auftraggeber zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.
Ein Rücktritt seitens der Discothek bzw. dem Künstler ist möglich durch:
Technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod
In diesem Fall wird durch die Discothek / dem Künstler ein Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestell. Ein Rücktritt vom Vertrag / der Buchung hat so frühzeitig wie möglich telefonisch oder schriftlich zu erfolgen.
4. Preise
Preise verstehen sich in EURO und enthalten auf Grund der Kleinunternehmerregelung keine zusätzlichen 19% Mehrwertsteuer.
Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es kommen am Tag der Leistung die gültigen Preise zur Anwendung.
5. Auftrittsdauer
Der Aufbau der Anlage erfolgt wie im Vertrag vereinbart. Die Auftrittsdauer der DJ / des Künstlers beginnt, wenn nicht anders vereinbart, mit dem Laufen der Musik und endet wie in der "Verbindlichen Buchung" vereinbart.
In der Auftrittsdauer ist der Auf- und Abbau nicht enthalten, es handelt sich hier um die reine Auftrittsdauer. Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung der Auftrittsdauer nach vorheriger Absprache, auch während der Veranstaltung, möglich.
Für jede weitere Stunde werden zusätzlich 45 EURO berechnet. Maximal sind jedoch nur zwei Verlängerungsstunden pro Veranstaltung möglich.
6. Technische Voraussetzungen / Anfordungen
( Equipment, Platzbedarf) 2,00 m x 2,00 m , 16 A Steckdose, bei größeren Veranstaltungen 2 x 16 A Steckdosen
Bei Freiluftveranstaltungen wird vom Veranstalter ein Wetterschutz bereitgestellt
(wenn nicht anders besprochen und schriftlich festgehalten)
7. GEMA
Der Veranstalter ist selbstverständlich für die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA (www.GEMA.de) zuständig und trägt alle anfallende Kosten betreffender Aufführungsrechte bei öffentlichen Veranstaltungen. (Gilt nicht bei privaten Veranstaltungen wie Hochzeit, Geburtstag o.ä.)
8. Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch DJ Man verursacht worden ist.
Für Schäden an Equipment und Tonträgern von DJ Man, die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter.
Sofern DJ Man durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung der Zahlung.
9. Gage
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vereinbarte Gage laut Vertrag bzw. mündlicher Absprache an die Discothek / den Künstler nach gebrachter Dienstleistung in vereinbarter Form ( Bar bzw. via Überweisung) zu zahlen. Bei Zahlungsart Überweisung ist die Gage ab Rechnungsdatum innerhalb von fünf Tagen zu entrichten, ansonsten wird eine Mahngebühr i.H.v. 5% der Gage erhoben.
Die im Vertrag benannten Honorarbeträge unterliegen ausnahmslos dem Gagengeheimnis.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung die Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn der Bestimmung nächstliegende.
11. Gerichtstand
Gerichtstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Senftenberg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland